Dr. Christoph Bushe, Facharzt für Orthopädie-Sportmedizin, Chirotherapie, physikal.Therapie
Ein neues Praxisprofil
2010 – warum?
Nach 15 Jahren als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen habe ich mich entschieden die Orthopädiepraxis ab sofort als Privatpraxis und Durchgangsarzt-Praxis fortzuführen.
Die immer höheren Qualitätsstandards die Patienten und Öffentlichkeit selbstverständlich von uns fordern, sind mit den rückläufigen Mitteln aus den gesetzlichen Krankenkassen im Facharztbereich schon lange nicht mehr zu gewährleisten.
Wie auch viele Fachkollegen musste ich unter dem Zwang des Budgets Leistungen auf das medizinisch notwendigste einschränken. Die Unzufriedenheit der Patienten nahm immer mehr zu.
In diesem Umfeld möchte ich in Zukunft nicht mehr tätig sein.
Lassen sie mich das
neue Praxisprofil vorstellen!
Im Bereich der Schul- und Arbeitsunfälle wird sich keinerlei Änderung ergeben.
Auch für meine bisherigen Privatpatienten ändert sich nichts, bis auf eine für alle sicherlich ruhigere Praxisatmosphäre.
Gesetzlich versicherte Patienten kann ich nicht mehr gegen Chipkarte oder Überweisungsschein behandeln. Sie bekommen eine Liquidation (Rechnung) nach der Gebührenordnung für Ärzte, die sie selbst bezahlen müssen. Auszugsweise ist die Gebührenordnung für Ärzte hier einzusehen. Sie werden merken, dass eine Arztrechnung gar nicht so hoch ist, wie die Allgemeinheit annimmt.
Welchen Vorteil hat
das neue Praxisprofil für meine Patienten?
Ich kann ihnen Behandlungen anbieten, die aus Gründen der Budgetierung in den letzten Jahren in den Hintergrund getreten sind: Kniepunktion, ultraschallgesteuerte Punktionen an Schulter und Wirbelsäule.
Unverändert biete ich alle bisherigen sogenannten IGEL Leistungen an:
Stosswellentherapie
Hyaluronsäure Injektionen
Knochendichtemessung Osteodensitometrie
Das Angebot werde ich weiter ausweiten auf:
paravetrebrale Sauerstoffinfiltration Wirbelsäule
Sportmedizin
Kann ich mir meine
Liquidation von der gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen?
Ich möchte ihnen wenig Hoffnung auf Erfolg machen. Die gesetzlichen Krankenkassen werden sie auf die niedergelassenen Vertragsärzte verweisen.
Als freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen gibt es ein Modell für Kostenerstattung. Aber bitte lassen sie sich hier erst ausführlich über die Konsequenzen von ihrer Krankenkasse beraten.
Soviel für den Anfang, schauen sie immer mal wieder vorbei. Bis 1.1.2010 wird die Seite viele neue Informationen enthalten.