Die KVMV Gesundheitsverwaltung bittet aktuell alle Patienten mit leichter Infektsymptomatik nicht die Arztpraxen aufzusuchen – sie gefährden im Infektionsfall die ungeschützt agierenden Ärzte und Praxismitarbeiter und die älteren und an chronischen Krankheiten leidenden Patienten in den Praxen.
Die Patienten sollten in diesem Fall zunächst telefonischen Kontakt zu ihrem Hausarzt aufnehmen.
Dieser wird dann im Bedarfsfall nach genauer Anamneseerhebung und Erfragung der Symptome zur Vornahme eines Abstriches an das regional zuständige Abstrichzentrum verweisen und Hinweise zum
Verhalten bis zum Eingang des Testergebnisses geben.
Der Arzt erhält spätestens am folgenden Tag den Laborbefund und wird den Patienten telefonisch kontaktieren, um mit ihm entsprechend des Testergebnisses das weitere Vorgehen zu besprechen. Er kann
dann auch, soweit medizinisch notwendig, den Patienten krankschreiben. Die Krankschreibung wird postalisch zugestellt. Im weiteren Verlauf bleiben die Ärzte im telefonischen Kontakt mit den
Betroffenen und werden bei Verschlechterung des Befindens entsprechend reagieren.